Erbrecht

Sie haben geerbt?
Sie müssen

  •   sich mit Miterben auseinandersetzen,
  •   Pflichtteilsansprüche erfüllen oder
  •   Ihr Pflichtteilsrecht durchsetzen?

Sie möchten Ihren Nachlass regeln?

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Als Anwälte für Erbrecht stehen Ihnen in Offenburg Rechtsanwälte Dr. Paul Müller und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Dirk Bischoff zur Seite.

Erbrecht in Offenburg

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Erben haben es nicht leicht

Oft genug sind Erben dem letzten Willen des Verstorbenen verpflichtet. Die Familientradition soll fortgeführt, das Vermögen verantwortlich verwaltet werden. Miterben vertragen sich nicht immer. Wie ist der Nachlass zu verteilen? Wer darf bestimmen? Ein Todesfall ist mit Trauer verbunden, er verlangt aber umsichtiges Handeln und kluge Entscheidungen.

Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen erben, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft.
Die Erbengemeinschaft verwaltet den Nachlass gemeinsam. Es gibt keinen Geschäftsführer. Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden.

Jeder Erbe kann die Auseinandersetzung verlangen. Das Ziel ist die Verteilung des Nachlasses an die Erben. Dieses Ziel wird in drei Schritten erreicht:

  1. Begleichung der Schulden
  2. Verwertung des Aktivnachlasses (z.B. Verkauf von Immobilien)
  3. Verteilung des Überschusses an die Erben

Erben können unterschiedliche Ziele und Bedürfnisse haben.Erbstreitigkeiten sind oft emotional aufgeladen. Oft werden "alte Rechnungen" beglichen. 

Wichtig ist:

  1. Offene und ehrliche Kommunikation
  2. Bereitschaft, Kompromisse einzugehen
  3. sich durch einen Mediator oder Anwalt helfen zu lassen

Fazit:

Die Erbengemeinschaft verwaltet sich selbst und kann jederzeit von jedem Erben aufgelöst werden. Die Auseinandersetzung kann konfliktreich sein aber mit guter Kommunikation, Kompromissbereitschaft und fachkundiger HilfeKann eine friedliche Lösung ohne Rechtsstreit gefunden werden.

Erbenhaftung

Der Erbe haftet grundsätzlich für die Schulden des Erblassers. Er hat jedoch die Möglichkeit, durch verschiedene Rechtsinstitute die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Im Einzelnen ist dies kompliziert.

Pflichtteil

Besonders nahe Verwandte und Ehegatten, die enterbt wurden, haben ein Pflichtteilsrecht. Dieses richtet sich in der Regel gegen den Erben. Der Pflichtteilberechtigte hat einen reinen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Erbe ist dem Pflichteilsberechtigten gegenüber zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet und gegebenenfalls auch zur Wertermittlung über bestimmte Nachlassgegenstände (Grundstücke, Unternehmen etc.).

Testament

Durch das Testament bestimmt der (zukünftige) Erblasser über das Schicksal seines zum Todeszeitpunkt vorhandenen Vermögens. Er bestimmt, wer das Vermögen erhalten soll und in beschränktem Umfang, was mit dem Vermögen zu geschehen hat. Es gibt verschiedene Formen des Testaments, eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Nottestament, gemeinschaftliches Testament zwischen Ehegatten. Darüber hinaus kann der Erblasser mit einer Person einen Erbvertrag, der notariell beurkundet werden muss, abschließen. Dieser ist verbindlich; er kann nicht - wie ein Testament - einseitig widerrufen werden.

Abgeräumtes Nachlasskonto

Haben Sie erfahren, dass ein Erbe das Nachlasskonto Ihres verstorbenen Angehörigen abgeräumt hat oder sich noch zu Lebzeiten des Verstorbenen daran bedient hat? Dann sollten Sie schnell handeln. So muss schnell geklärt werden, wer aktuell Zugriff auf das Konto hat, wo sich die Kontoauszüge befinden, ob es noch aktuelle Bankvollmachten gibt u.v.m. Eigenmächtige Geldhebungen können gerechtfertigt sein. Meistens muss derjenige, der das Geld abhoben hat, seine Berechtigung beweisen. Es bestehen häufig Beweisprobleme. Die Rechtslage ist nicht immer eindeutig. Aufklärung und kluges rechtliches Vorgehen sind gefragt. Rückzahlungsprozesse werden sehr emotional geführt. Für den Anwalt heißt das: Überlegt und analytisch vorgehen, sich eng mit dem Mandanten abstimmen, sich aber nicht emotional von Ziel ablenken zu lassen. 

Testamentsvollstrecker

Will der Erblasser erreichen, dass mit seinem Nachlass in bestimmter Richtung umgegangen wird, hat er die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Dieser verwaltet dann den Nachlass ordnungsgemäß entsprechend dem Willen des Erblassers für die Erben. Der Testamentsvollstrecker ist Partei kraft Amtes. Der Erblasser sollte ihm in seiner letztwilligen Verfügung genaue Anweisungen erteilen, wie er vorzugehen hat (Richtlinien für Verwaltung und Auseinandersetzung).

Vermächtnis

Durch Vermächtnis kann jemand begünstigt werden, ohne Erbe zu sein. Es gibt Geldvermächtnisse und Sachvermächtnisse. Der Vermächtnisnehmer hat gegen den Erben einen Anspruch auf Leistung des vermachten Gegenstandes.