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Donnerstag, 31. März 2011
Kategorie: Anwalt

VERSICHERUNGSRECHT: "Schwarze Liste" und Versicherungsbetrug

Versicherungen speichern verdächtige Schadensfälle und auffällige Kunden in einer "Schwarzen Liste" ab, im sogenannten "Hinweis- und Informationssystem" (HIS), um sich vor Versicherungsbetrug besser schützen zu können.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird diese Liste nun als Online-Auskunftei von einem externen Dienstleister geführt, mit der Folge, dass ein Kunde einen Falscheintrag sofort löschen lassen kann. Versicherungen müssen ihrem Kunden mitteilen, wenn sie in die "Schwarze Liste" eingetragen werden. Der Kunde selbst hat auch das Recht, Auskunft darüber einzuholen, ob er im HIS eingetragen ist.