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Donnerstag, 09. Dezember 2010
Kategorie: Anwalt, Verkehrsrecht

VERKEHRSRECHT: Winterreifenpflicht seit 04.12.2010

Autofahrer sind seit dem 04.12.2010 gesetzlich dazu verpflichtet, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. Als Winterreifen gelten alle Reifen, die mit "M+S" (Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind; darunter fallen auch Ganzjahresreifen. Parken darf man weiterhin mit Sommerreifen.


Zudem hat sich das Bußgeld für einen Fahrer, der bei winterlichem Wetter mit Sommerreifen unterwegs ist, auf € 40,00 verdoppelt. Die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ahndet die Bußgeldbehörde mit einem Bußgeld in Höhe von € 80,00 und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Busse und Lastwagen müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind aufgrund ihrer grobstolligen Bereifung von dieser Winterreifenpflicht befreit.