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Mittwoch, 12. Januar 2011
Kategorie: Erbrecht, Anwalt

ERBRECHT: Neues Pflichtteilsrecht für Erbfälle nach dem 31.12.2009

In den letzten 10 Jahren vom Erblasser verschenktes Vermögen wird nicht mehr dem Nachlass zur Pflichtteilberechnung mit dem vollen Wert hinzugerechnet. Der zuzurechnende Wert verringert sich für jedes seit der Schenkung abgelaufene Jahr um 1/10.