77654 Offenburg
Kategorie: Anwalt, Arbeitsrecht
ARBEITSRECHT: Dr. Dirk Bischoff - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Rechtsanwaltkammer Freiburg hat Rechtsanwalt Dr. Dirk Bischoff die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen. Dadurch setzt die Kanzlei einen weiteren Akzent in der Bildung von fachbezogenen Schwerpunkten. Der Titel Fachanwalt ist durch die Fachanwaltsordnung (FAO) gesetzlich geschützt und darf nur von Rechtsanwälten geführt werden, welche die besonderen Anforderungen an dieser Berufsbezeichnung erfüllen und diese gegenüber der Rechtsanwaltkammer in einem förmlichen Antragsverfahren nachgewiesen haben. Sie unterliegen einer besonderen Fortbildungspflicht. Nicht in jedem Rechtsgebiet ist es zulässig, die Bezeichnung Fachanwalt zu führen. Während das deutsche Recht weit mehr als 100 Rechtsgebiete umfasst, gibt es den Fachanwaltstitel nur in 20 Rechtsgebieten. Fachanwalt kann nur werden, wer besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Gebiet nachweisen kann und mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist.
Fachanwalt für Arbeitsrecht:
Die besonderen theoretischen Kenntnisse sind nachgewiesen, wenn der Anwalt einen speziell auf dieses Gebiet zugeschnittenen Lehrgang mit einer Dauer von insgesamt mindestens 120 Zeitstunden absolviert und ihn durch schriftliche Leistungskontrollen („Klausuren“) mit einer Mindestgesamtdauer von 15 Zeitstunden bestanden hat.
Die für das Fachgebiet Arbeitsrecht besonderen Kenntnisse sind nachzuweisen in den Bereichen
1. Individualarbeitsrecht:
a) Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
b) Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
c) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
d) Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
e) Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
2. Kollektives Arbeitsrecht:
a) Tarifvertragsrecht,
b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
c) Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
3. Verfahrensrecht (Verfahren vor den Behörden oder Arbeitsgerichten).
Die besonderen praktischen Erfahrungen sind nachgewiesen, wenn der Anwalt innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 100 Fälle aus den verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts selbstständig und weisungsfrei bearbeitet hat, wobei mindestens die Hälfte davon gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren sein müssen.
Sobald der Fachanwaltstitel erworben wurde, ist der Anwalt verpflichtet, sich jährlich im Arbeitsrecht fortzubilden, wobei für die speziellen Lehrgänge ebenfalls besondere Anforderungen gelten. Bleibt die Fortbildung, die der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen ist, aus, wird die Fachanwaltszulassung entzogen.

