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Die Anwaltskanzlei der Anwälte Dr. Paul Müller & Koll. in Offenburg
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RECHTSANWALT OFFENBURG

Willkommen auf "rechtsanwalt-offenburg.de"

Das Internetportal der Anwaltskanzlei Dr. Müller und Koll. in Offenburg

Wer sein Recht und Interesse verteidigen, erstreiten oder durchsetzen muss, dem stehen wir
mit qualifiziertem Rat und engagierter Tat anwaltlich zur Seite.
Privatmandanten und mittelständischen Unternehmen aus dem Raum Offenburg und Umge-
bung bieten wir Rechtsrat, laufende Beratung und Vertretung, sei es außergerichtlich verhan-
delnd oder vor Gericht im Prozess.
In den praxisrelevanten Fachgebieten können wir auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken.
So behalten wir auch in komplizierten Fällen den Überblick - mit einem Anwalt oder in Zusam-
menarbeit mit mehreren - und finden einen Weg durch Recht und Gesetz.

RECHT WISSENSWERT

12.01.2011

ERBRECHT: Neues Pflichtteilsrecht für Erbfälle nach dem 31.12.2009

In den letzten 10 Jahren vom Erblasser verschenktes Vermögen wird nicht mehr dem Nachlass zur Pflichtteilberechnung mit dem vollen Wert hinzugerechnet. Der zuzurechnende Wert verringert sich für jedes seit der Schenkung...weiter

Kategorie: Erbrecht, Anwalt

09.12.2010

VERKEHRSRECHT: Winterreifenpflicht seit 04.12.2010

Autofahrer sind seit dem 04.12.2010 gesetzlich dazu verpflichtet, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. Als Winterreifen gelten alle Reifen, die mit "M+S" (Matsch und...weiter

Kategorie: Anwalt, Verkehrsrecht

19.11.2010

MIETRECHT: Bei Flächenunterschreitung Mietminderung nicht immer möglich

Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr als 10% ab, so kann diese Flächenunterschreitung einen Mietmangel bedeuten, der eine Mietminderung rechtfertigt. Dies gilt jedoch nicht bei...weiter

Kategorie: Anwalt, Mietrecht

19.11.2010

ARBEITSRECHT: Kurze Klagefrist bei Kündigung durch den Arbeitgeber

Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitnehmer, hat dieser in der Regel ab Zugang der Kündigung, nur drei Wochen lang Zeit, Klage gegen die Kündigung zu erheben. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, hat...weiter

Kategorie: Anwalt, Arbeitsrecht

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